Elternrat
Der Elternrat nimmt die Interessenvertretung aller Eltern der Schule wahr. Die Eltern jeder Klasse wählen 1 bis 2 Vertreter ihrer Klasse als Mitglieder in den Elternrat. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Lehrerkonferenz entsendet zwei Mitglieder in den Elternrat. Alle Eltern können sich mit Themen, Sorgen, Problemen, Vorschlägen oder Ideen an den Elternrat wenden und nach Absprache an den Sitzungen teilnehmen. Der Elternrat tagt alle vier Wochen.
Der Elternrat entscheidet darüber, welche Themen im Elternrat bearbeitet werden, welche eigenen Vorstellungen der Elternrat in die Lehrerkonferenz einbringen wird, welche Eltern der Schule im Vertrauenskreis mitarbeiten, welche seiner Mitglieder die Schule im Elternrat des Bundes der Freien Waldorfschulen sowie im Elternrat der Hamburger Waldorfschulen vertreten.
Der Elternrat erarbeitet bei Bedarf eigene Vorstellungen hinsichtlich der Gestaltung des Schullebens oder der pädagogischen Arbeit der Schule und bringt diese in die Lehrerkonferenz ein. Die Lehrerkonferenz ist verpflichtet, die Vorstellungen des Elternrates anzuhören und bei der weiteren Beratung der eingebrachten Vorstellungen Vertreter des Elternrates zu beteiligen. Die Leitungen von Lehrerkonferenz und Elternrat verabreden jeweils themenbezogen das Verfahren.
Elternratssprecher sind Niels Prager und Daniela Lobitz.
Sie sind per elternrat [at] christophorus-hamburg.de erreichbar.