Elternrat

Der Elternrat nimmt die Interessenvertre­tung aller Eltern der Schule wahr. Die Eltern jeder Klasse wählen 1 bis 2 Ver­treter ihrer Klasse als Mitglieder in den Elternrat. Die Amtszeit be­trägt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Leh­rerkonferenz entsendet zwei Mitglieder in den Elternrat. Alle Eltern können sich mit Themen, Sorgen, Problemen, Vorschlägen oder Ideen an den Elternrat wenden und nach Absprache an den Sitzungen teilnehmen. Der Elternrat tagt alle vier Wochen.

Der Elternrat entscheidet darüber, welche Themen im Elternrat bearbei­tet werden, welche eigenen Vorstellungen der Elternrat in die Lehrerkonferenz einbrin­gen wird, welche Eltern der Schule im Vertrau­enskreis mitarbeiten, welche seiner Mitglieder die Schule im Elternrat des Bundes der Freien Waldorfschu­len sowie im Eltern­rat der Hamburger Waldorfschulen vertreten.

Der Elternrat erarbeitet bei Bedarf ei­gene Vorstellungen hinsichtlich der Gestaltung des Schullebens oder der pädagogischen Arbeit der Schule und bringt diese in die Lehrerkonferenz ein. Die Lehrerkonferenz ist verpflichtet, die Vorstellungen des Elternrates anzuhö­ren und bei der weiteren Bera­tung der eingebrachten Vorstellungen Vertreter des Elternrates zu beteiligen. Die Lei­tungen von Lehrer­konferenz und Eltern­rat verabreden jeweils themen­bezogen das Verfahren.

Elternratssprecher sind Niels Prager und Daniela Lobitz.

Sie sind per elternrat [at] christophorus-hamburg.de erreichbar.