Hinweisgeberschutz
Der Bund der Freien Waldorfschulen hat für seine Mitgliedseinrichtungen eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Die Christophorus Schule Hamburg nimmt daran teil.
Sie dient dem Schutz von Angestellten und Mitarbeiter:innen, die Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht über Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG in ihren Einrichtungen haben und diese offenlegen wollen, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.
Die Interne Meldestelle kann ab 17.12.2023 wie folgt erreicht werden:
Per Mail:
Per Sprachnachricht: 0711- 21042-22
Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen e.V., Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart.
Weitere Inforamtionen finden Sie hier.